Der richtige Umgang will gelernt sein

Der bloße Besitz einer legal erworbenen Feuerwaffe mit dazugehörigem Waffenschein und gegebenenfalls Jagdschein, befriedigt entsprechende Waffennarren nicht sonderlich. Das gute Stück soll schließlich nicht in einem Tresor entsichert und verpackt verstauben, sondern auch benutzt werden. Zum Einsatz kommt diese Kategorie hoffentlich nur auf der legalen Jagd nach Tieren. Nichtsdestotrotz muss vor dem ersten Einsatz, vor allem wenn der stolze Besitzer ein absoluter Neuling ist, die Gebrauchsanweisung gründlich studiert werden, da Naturtalente eher die Ausnahme sind.

Staubige Querschläger

Doch nicht nur die eigene Person kann bei falschem Umgang zu Schaden kommen, etwa wenn vergessen wird die Waffe zu sichern und zu entladen sowie potenzielle Gefahrenherde in der gesamten Umgebung zu beseitigen, sondern auch andere Menschen, die zum Beispiel von den Fremdkörpern im Lauf verletzt werden, wie Dreck, Wasser oder Steckgeschosse. Doch informieren sie sich am besten selbst gründlich beim Bundesministerium des Innern (http://www.bmi.bund.de/cln_183/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen2009/aenderungen2009_node.html) oder auf anderen Website, wie http://www.swords-and-more.de/index.php?id=schusswaffen

Kein Spielzeug

Neben all den selbstverständlichen Vorsichtsmaßnahmen, die bestimmt von der Mehrheit der Waffenbesitzer eingehalten werden, gibt es immer wieder Situationen, die all das Verantwortungsbewusstsein schnell über Bord werfen lassen, beispielsweise bei absoluter Trunkenheit. Besonders in diesem Zustand spielen die Sinne, die Emotionen und der Verstand leicht verrückt, weshalb zum unkontrollierten Abfeuern kommen, etwa durch die Verwendung als Hammer. Drum ist einem das Leben - und nicht nur das eigene - das Geld und die Freiheit lieb, genießt man Feuerwaffen mit äußerster, legale Vorsicht oder am besten gar nicht.