Die Lizenz zum Schießen

Waffen jeglicher Art erfreuen sich besonders unter meist männlichen Jugendlichen großer Beliebtheit. Ein Chance zum "Ausprobieren" haben sie glücklicherweise nicht - was jetzt keine Unterstellung hinsichtlich eines vorsätzlichen Missbrauchs sein soll. Anerkannt und mindestens ebenso populär ist das Tragen und Benutzen von Waffen im Schützensport-Bereich und in der (Hobby-)Jäger-Szene. Doch alle ab 18 Jahren benötigen für das Führen einer Waffe, das heißt das entsicherte und schussbereite Tragen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb des Privatgrundstückes beziehungsweise der Wohnung, einen Waffenschein. Bewährt hat sich diese Restriktion im Vergleich zu den offenherzigen Waffengesetzen der USA allemal, denn die Zahl der Tötungsdelikte durch Schusswaffen ist in Deutschland nicht einmal halb so groß.

Verschärfte Kontrollen

Es existieren unterschiedliche Waffenarten mit verschiedenen Gefährlichkeitsstufen, zum Beispiel verursacht ein Maschinengewehr nicht nur deutlich mehr Angst als eine Schreckschusspistole, sondern hat auch die Präferenz ein Blutbad anzurichten. Aus diesem Grunde sind Jäger, Sportschützen und alle sonstigen Personen dazu verpflichtet einen auf 3 Jahre befristeten Waffenschein zu beantragen, eine entsprechende Schulung zu besuchen, Gebühren zu zahlen und sich verschärften Kontrolle über die vorgeschriebene Haltung sowie Verwendung zu unterziehen. Letzteres wurde im Jahre 2009 strenger geregelt, aufgrund des Amoklaufes in Winnenden.

Die unterschätze Gefahr

Doch ebenso die als weniger bis kaum lebensbedrohlich eingestuften Waffen, wie Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen, können mehr Schaden anrichten als weitläufig angenommen wird. Deshalb wird jedes Kaliber von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft. Jede Gas- und Schreckschusswaffe, die daraufhin mit dem PTB-Zeichen gekennzeichnet wird, was ein erhöhtes Gefahrenrisiko innerhalb dieser Kategorie signalisiert, darf dann nur mit einem Kleinen Waffenschein geführt werden. Der Kleine Waffenschein wird unbefristet ausgestellt und bedarf keines Lehrganges.